Außerbetriebnahme der Kassa

Wenn Sie eine Kassa außer Betrieb nehmen, sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Sie müssen zuerst

- einen Tagesabschluss machen
- mit "`Monatsbeleg drucken"' einen Jahresbeleg bzw. Schlussbeleg ausdrucken und archivieren (zur Zeit laut BAO: 7 Jahre)
- und dann mit z.B. "`Export Finanzamt und Datensicherung"' das DEP sichern und archivieren (zur Zeit laut BAO: 7 Jahre).

Wir setzen die Kasse danach auf "`inaktiv"', und Sie melden sie dann im Finanz-Online (FON) ab. Die Außerbetriebnahme im FON kann nur von Ihnen (bzw. dem Steuerberater) gemacht werden.
Im Video 19: Meldung der Außerbetriebnahme einer Registrierkasse, auf der Seite ganz unten, wird das genauer erklärt: https://www.wko.at/service/steuern/Video-Tutorial-Meldungen-bei-voruebergehendem-Ausfall-ode.html
Mehr Informationen darüber, wie man die Kasse im FinanzOnline abmelden kann, finden Sie auch im Kassen-Handbuch des BMF. Wenn Sie die Kassa wieder in Betrieb nehmen möchten, sollten Sie uns wieder kontaktieren.

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