KassenSichV (Verwaltung)

Figure 18: TSE-Aktivierung - KassenSichV
Image KassenSichV-TSE1

Dieses Kapitel / dieser Reiter betrifft nur Kassen bzw. die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Deutschland. Im Reiter "`KassenSichV"' kann die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) einer Kasse, die die KassenSichV in Deutschland verlangt, aktiviert werden. Die Aktivierung bzw. der Eintrag einer TSE muss gemeinsam mit bzw. von GEAsoft vorbereitet werden und erfolgen. Kontaktieren Sie bitte GEAsoft unbedingt einige Zeit vor der benötigten TSE-Aktivierung, da sie vorzubereiten ist.

Bevor für Deutschland eine TSE aktiviert werden kann, muss im ersten Reiter "`Allgemein"':
1. die "`UID-Nummer"' und
2. die "`Steuernummer"'
eintragen bzw. kontrolliert werden.

Siehe folgendes Bild:

Figure 19: KassenSichV-Administrations-Daten
Image KassenSichV-Admin1

Im Reiter "`KassenSichV"' kann die TSE aktiviert werden bzw. befinden sich die Informationen zu einer aktivierten TSE:


Table 14: TSE-Infos
\begin{table}\begin{tabularx}{\textwidth}{\vert l\vert X\vert}
\hline
\textbf{Fe...
...an in diesem Bereich Informationen zur TSE.\\
\hline
\end{tabularx}
\end{table}


(C) 2015-2022 GEAsoft eG.