Dieses Kapitel / dieser Reiter betrifft nur Kassen bzw. die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Deutschland. Im Reiter "`KassenSichV"' kann die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) einer Kasse, die die KassenSichV in Deutschland verlangt, aktiviert werden. Die Aktivierung bzw. der Eintrag einer TSE muss gemeinsam mit bzw. von GEAsoft vorbereitet werden und erfolgen. Kontaktieren Sie bitte GEAsoft unbedingt einige Zeit vor der benötigten TSE-Aktivierung, da sie vorzubereiten ist.
Bevor für Deutschland eine TSE aktiviert werden kann, muss im ersten Reiter "`Allgemein"':
1. die "`UID-Nummer"' und
2. die "`Steuernummer"'
eintragen bzw. kontrolliert werden.
Siehe folgendes Bild:
Im Reiter "`KassenSichV"' kann die TSE aktiviert werden bzw. befinden sich die Informationen zu einer aktivierten TSE:
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