Berichte für das Finanzamt - Österreich

Figure 50: FON-Exporte verwalten
Image monatsbericht

Diese Kapitel betrifft die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV), also Kassen in Österreich. Für die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Deutschland sehen Sie bitte das nächste Kapitel 4.17 "`Berichte für das Finanzamt - Deutschland"'. Die RKSV-Aktivierung muss gemeinsam mit GEAsoft vorbereitet werden und erfolgen. Kontaktieren Sie bitte GEAsoft unbedingt einige Zeit vor der benötigten RKSV-Aktivierung, da sie im Vorfeld vorzubereiten ist.

Das Symbol "`Monatsabschlüsse anzeigen und durchführen"' erscheint in der Werkzeugsleiste Ihrer Kassa nachdem "`RKSV erforderlich?"' in der Verwaltung eingeschaltet wird. WICHTIG! In einigen Browsern passiert es, dass das Symbol nicht sichtbar ist. In dem Fall ist die leere Fläche neben dem "`Kassenabschluss"'-Symbol anzuklicken.

Wenn Sie das Symbol anklicken, öffnet sich folgendes Fenster:

Figure 51: Monatsabschluss und Finanz-Export
Image Monatsabschlussundfinanzexp

Mit dem Anklicken von "`Monatsbeleg drucken"' wird ein Monatsabschluss durchgeführt. Dieser wird an das Finanzamt übermittelt. Der Monatsbeleg ist ein Nullbeleg und der Monatsbeleg für den Dezember ist gleichzeitig auch der Jahresbeleg.

WICHTIG! Sie müssen jeden Monat einen Monatsbeleg erstellen bzw. am Ende des Jahres einen Jahresbeleg. Monats- bzw. Jahresbelege werden nicht automatisch erzeugt, sie müssen von Ihnen mit "`Monatsbeleg drucken"' erzeugt werden. Monats- und Jahresabschlüsse werden nicht automatisch gemacht, da Sie Ihren Jahresabschluß aufbewahren müssen. Genauere Information darüber finden Sie z.B. auf der Webseite der Wirtschaftskammer.

Wenn das Finanzamt (BMF) eine Überprüfung durchführt, ob die Kasse der RKSV-Verordnung entspricht, werden Sie dafür das Datenerfassungsprotokoll (DEP) übermitteln müssen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Sie klicken auf "`Export Finanzamt und Datensicherung"': Das DEP wird heruntergeladen (im .zip Format). Diese Datei können Sie nun z.B. auf einen USB-Stick kopieren und an das Finanzamt übergeben oder per e-Mail versenden.

2. Sie klicken auf "`Export Finanzamt und E-Mail Versand"': Jetzt müssen Sie noch die Empfänger-Emailadresse eingeben und das DEP wird per E-Mail versandt. Sie müssen das DEP laut Vorgaben quartalsmässig sichern und entsprechend lange archivieren (siehe BAO).

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